KOPP Fachhandelsprogramm 2026 - 2027

240 LED-Leuchteinheiten Technische Informationen Beleuchtung gem. ArbStV Kontrollfunktion 5098.1200.7 LED-Leuchteinheit 12 V~ 5099.1200.0 LED-Leuchteinheit 12 V~ 5098.2400.6 LED-Leuchteinheit 24 V~ 5099.2400.9 LED-Leuchteinheit 24 V~ 5098.2300.5 LED-Leuchteinheit 250 V~ 5099.2300.9 LED-Leuchteinheit 250 V~ Ausführung Artikelnummer Anwendung Kontrollfunktion Beleuchtung gem. ArbStV Universal-Aus-Wechselschalter 5076.0000.0 Nicht möglich, da keine N-Klemme LED 250 V~ LED 12 V~ LED 24 V~ Ausschalter, 2-polig 5072.0000.8 LED 250 V~; LED 12 V~; LED 24 V~ Kontrollschalter 5086.0000.1 LED 250 V~; LED 12 V~; LED 24 V~ Kreuzschalter 5077.0000.3 Nicht möglich, da keine N-Klemme Nicht möglich Ausführung Artikelnummer Anwendung Kontrollfunktion Beleuchtung gem. ArbStV Schließer 5083.0000.2 Nicht möglich, da kein Meldekontakt LED 250 V~ LED 12 V~ LED 24 V~ Wechsler 5084.0000.5 Wechsler mit N-Klemme 5087.0000.4 Sollte eine LED-Beleuchtungseinheit im Lieferumfang des Schalters enthalten sein, wird standardmäßig die 250 V~ Variante ausgeliefert. Das Beleuchtungseinheit kann nachträglich unter Verwendung der korrekten Variante durch die 12 V~ oder 24 V~ Variante ausgetauscht werden. Um einen störungsfreien Betrieb und eine vollständige Kompatibilität von Schalter und LED-Beleuchtungseinheit zu gewährleisten, empfehlen wir stets einen Schalter mit Neutralleiteranschluss zu verwenden. Alle aufgelisteten LED-Beleuchtungseinheiten benötigen eine Flächenwippe mit Kontrollfenster zur Realisierung einer Kontroll- oder Beleuchtungsfunktion. Die passenden Wippen zum Schalterprogramm finden Sie in unserem Produktkatalog. (Bspw. Online über Kopp.eu) Anwendungsfälle Unter Beleuchtung gem. Arbeitsstättenverordnung (ArbStV) fällt die Orientierungs- und Dauerbeleuchtung. Kontrolllichtfunktion: Temporäre LED-Beleuchtung, solange ein Verbraucher eingeschaltet ist. (Bsp.: Licht ist an = LEDBeleuchtungseinheit leuchtet) Orientierungsbeleuchtung*: Temporäre LED-Beleuchtung, solange ein Verbraucher ausgeschaltet ist. (Bspw.: Licht ist an = LED-Beleuchtungseinheit leuchtet nicht) Dauerbeleuchtung*: Permanente LED-Beleuchtung, unabhängig davon, ob ein Verbraucher ein- oder ausgeschaltet ist. * Beleuchtung und Dauerbeleuchtung sind konform zur Arbeitsstättenverordnung. Gem. ArbStV müssen Lichtschalter in Arbeitsstätten leicht zugänglich bei Dunkelheit erkennbar sein. Dies gilt für Arbeitsstätten in Gebäuden und im Freien. Zur besseren Übersicht sind in den weiteren Seiten des Dokuments die Anwendungsfälle „Orientierungsbeleuchtung“ und „Dauerbeleuchtung“ in einer Spalte mit der Überschrift „Beleuchtung gem. ArbStV“ zusammengefasst. Kompatibilitätsübersicht LED-Leuchteinheiten Schalter Taster

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